
Vermessungsbüro Michalke
Dipl.Ing(FH) Timo Michalke
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Vermessung auf den Punkt !
Michalke...
seit über 30 Jahren
in Pfullingen
Leistungen
Gebäudeaufnahme:
Nach § 5 Abs.2 VermG sind Gebäude für das Liegenschaftskataster aufzunehmen. Gebäude sind als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks für das Liegenschaftskataster in ihrer genauen Lage und Ausdehnung zu erfassen. Die Gebäudeaufnahme dient sowohl der Eigentumssicherung als auch zu Planungszwecken.
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